Abgesehen von den durch den Tourismusverband Südburgenland (TVB Süd) geleisteten Tätigkeiten wie z.B. Gästebetreuung, Betreuung der Betriebe (Vermietercoach), Öffentlichkeits- und Pressearbeit etc. existiert nunmehr auch eine Finanzierungsmöglichkeit für touristische Projekte von Gemeinden, Vereinen, Betrieben und dgl. mittels Förderungen gem. Bgld. Tourismusgesetz 2021 §8 (3).
Im Fokus für den 1. Aufruf 2025 stehen dabei bevorzugt touristische Maßnahmen zu folgenden Themenbereichen:
- Teilnahme Kampagne "AUFBLÜHEN" im (Süd)Burgenland (Veranstaltungen, …)
- Entwicklung touristischer "Buchbarer Angebote | Erlebnisse" – Schwerpunkt Rad & Wandern
- Touristische Projekte zur Steigerung der Nächtigungszahlen im Südburgenland
- Betriebskooperationen & Angebotsgruppen
- Innovative Tourismusprojekte zu den Themen "Nachhaltiger Tourismus und Klimaschutz"
- SCHWERPUNKTTHEMA: E-Bike-Wirte Südburgenland
An wen richtet sich der Aufruf?
- Gemeinden & Tourismusverantwortliche
- Vereine, Verbände, Institutionen, Verbandsähnliche Gruppierungen
- Betriebe mit guten Ideen und dem Willen und personellen Ressourcen diese umzusetzen
Was kann gefördert werden?
- Planung | Durchführung von touristischen Veranstaltungen im Südburgenland
- Schaffung von nachhaltiger touristischer Infrastruktur und tourismusrelevanten Angeboten
- Marketing | Personalkosten | Sachkosten
Einreichschluss 1. Aufruf: 31.03.2025, 12 Uhr
Förderbedingungen:
- Einreichung des Förderansuchens muss VOR dem Projektbeginn erfolgen
- Dauer der Förderung: Projektdurchführungszeitraum maximal 6 Monate
- Publizitätsvorschriften – Verwendung Logo Tourismusverband Südburgenland
- Keine Mehrfach- oder Doppelförderungen
- Maximale Förderung für Standardprojekte: EUR 20.000,00
Ankündigung für den 2. Call 2025: Einreichzeitraum 01.04.2025 bis 15.06.2025
Wir freuen uns auf zahlreiche Ideen für ein gemeinsam erfolgreiches Tourismusjahr 2025!
Downloads:
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